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Herbert-Wehner-Bildungswerk e. V.

Kinderschutzkonzept

des Herbert-Wehner-Bildungswerk e.V. und des Herbert-Wehner-Bildungswerk für Kommunalpolitik e.V.

1. Vorwort

Das Wehnerwerk versteht politische Bildung als Beitrag zu einer demokratischen, diskriminierungssensiblen und solidarischen Gesellschaft. In unserer Bildungsarbeit schaffen wir Räume für Austausch, Lernen und gesellschaftliche Teilhabe.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist dabei ein Bestandteil unserer Verantwortung. Unsere Angebote richten sich überwiegend an Erwachsene, aber wir führen auch Workshops und Bildungsangebote mit Minderjährigen durch. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz, Beteiligung und einen respektvollen Umgang. Mit diesem Schutzkonzept schaffen wir verbindliche Standards für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen in unseren Angeboten. Ziel ist es, Grenzverletzungen vorzubeugen, Transparenz herzustellen, Handlungssicherheit zu schaffen und eine Kultur des Hinsehens und der Verantwortung zu fördern.

Das Schutzkonzept dient zugleich der Erfüllung unserer Organisations-, Aufsichts- und Sorgfaltspflichten gegenüber Teilnehmenden, Mitarbeitenden, Kooperationspartner:innen und Fördermittelgebern.

2. Geltungsbereich

Dieses Schutzkonzept gilt für alle Angebote des Wehnerwerks, an denen Kinder oder Jugendliche beteiligt sind.

Es gilt insbesondere für:

  • Workshops und Projekttage
  • Veranstaltungen mit Minderjährigen
  • Digitale Bildungsangebote
  • Kooperationsveranstaltungen mit Verbänden oder Bildungsträgern

Das Schutzkonzept richtet sich an:

  • hauptamtliche Mitarbeitende
  • Honorarkräfte
  • FSJler:innen
  • Praktikant:innen
  • ehrenamtlich Tätige
  • Vorstandsmitglieder

Alle pädagogisch tätigen Personen sind verpflichtet, dieses Schutzkonzept einzuhalten.

3. Pädagogische Grundhaltung

Unsere Bildungsarbeit basiert auf den Werten von Demokratie, Menschenwürde, Gleichberechtigung und gegenseitigem Respekt.

Wir setzen uns aktiv gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Einschüchterung und Machtmissbrauch ein. Dazu zählen insbesondere:

  • körperliche Gewalt
  • psychische Gewalt
  • sexualisierte Gewalt
  • digitale Gewalt
  • diskriminierende oder menschenfeindliche Äußerungen
  • rassistische, antisemitische, sexistische, queerfeindliche oder ableistische Diskriminierung

Kinder und Jugendliche sollen sich in unseren Veranstaltungen sicher fühlen, ihre Meinung äußern können und ernst genommen werden. Wir achten die persönlichen Grenzen aller Beteiligten und reflektieren Machtverhältnisse innerhalb pädagogischer Situationen.

4. Rechtliche Grundlagen

Das Schutzkonzept orientiert sich insbesondere an folgenden rechtlichen Grundlagen:

  • § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung)
  • § 72a SGB VIII (erweitertes Führungszeugnis)
  • UN-Kinderrechtskonvention
  • Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Wehnerwerk verpflichtet sich, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen und Grenzverletzungen zu schützen und entsprechende Präventions- und Interventionsmaßnahmen umzusetzen.

5. Risikoanalyse

Die Arbeit des Wehnerwerks findet überwiegend im Bereich der politischen Erwachsenenbildung statt. Angebote mit Minderjährigen erfolgen in der Regel punktuell, zeitlich begrenzt und ohne Übernachtung. Dennoch bestehen auch in diesem Rahmen Risiken, die berücksichtigt werden müssen.

Mögliche Risikobereiche

  • Einzelkontakte zwischen pädagogischen Mitarbeitenden und Minderjährigen
  • Digitale Kommunikation
  • Workshops in externen Räumen
  • Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Minderjährigen
  • Diskriminierende oder grenzverletzende Äußerungen innerhalb von Gruppen
  • Unsichere oder unklare Beschwerdewege
  • Fehlende Transparenz bei Verantwortlichkeiten

Schutzmaßnahmen

Zur Minimierung dieser Risiken gelten folgende Grundsätze:

  • pädagogisches Handeln erfolgt transparent und nachvollziehbar
  • unbeaufsichtigte 1:1-Situationen werden vermieden
  • Kommunikation mit Minderjährigen erfolgt ausschließlich projektbezogen
  • private Kontakte zwischen Mitarbeitenden und Minderjährigen sind zu vermeiden
  • bei Workshops werden klare Zuständigkeiten benannt
  • Grenzverletzungen und diskriminierende Äußerungen werden aktiv angesprochen
  • Kinder und Jugendliche werden über Beschwerdemöglichkeiten informiert

Die Risikoanalyse wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

6. Verhaltenskodex

Alle Mitarbeitenden und Honorarkräfte verpflichten sich zu einem respektvollen und grenzachtenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Grundsätze

  • Wir begegnen Kindern und Jugendlichen mit Respekt und Wertschätzung.
  • Wir achten persönliche Grenzen und individuelle Bedürfnisse.
  • Wir dulden keine Form von Gewalt oder Diskriminierung.
  • Wir handeln transparent und nachvollziehbar.
  • Wir nehmen Hinweise auf Grenzverletzungen ernst.

Nähe und Distanz

  • Körperkontakt erfolgt nur situativ angemessen und niemals gegen den Willen eines Kindes oder Jugendlichen.
  • Unbeaufsichtigte Einzelsettings werden vermieden.
  • Private Treffen außerhalb pädagogischer Angebote finden grundsätzlich nicht statt.
  • Mitarbeitende reflektieren ihre Rolle und Position gegenüber Minderjährigen.

Kommunikation und digitale Räume

  • Die Kommunikation mit Minderjährigen erfolgt ausschließlich über vereinbarte dienstliche Kanäle.
  • Private Social-Media-Kontakte mit Minderjährigen finden nicht statt.
  • Keine diskriminierenden, sexualisierten oder einschüchternden Inhalte.
  • Digitale Angebote werden transparent und nachvollziehbar gestaltet.

Umgang mit Diskriminierung und Grenzverletzungen

  • Diskriminierende, menschenfeindliche oder beleidigende Äußerungen werden nicht toleriert.
  • Mitarbeitende greifen bei Grenzverletzungen aktiv ein.
  • Konflikte werden respektvoll und lösungsorientiert bearbeitet.

7. Präventionsmaßnahmen

Das Wehnerwerk setzt auf präventive Maßnahmen, um sichere Bildungsräume zu schaffen.

Selbstverpflichtung

Alle pädagogisch tätigen Personen unterzeichnen eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung dieses Schutzkonzeptes.

Sensibilisierung

Mitarbeitende und Honorarkräfte werden regelmäßig über Kinderschutz, Nähe und Distanz, Diskriminierungsschutz und Beschwerdewege informiert.

Transparenz

Teilnehmende sowie Kooperationspartner*innen werden über das Schutzkonzept und bestehende Beschwerdemöglichkeiten informiert.

8. Beschwerde- und Beteiligungsverfahren

Kinder und Jugendliche haben das Recht, Beschwerden zu äußern, Kritik zu formulieren und Unterstützung zu erhalten.

Beschwerden können:

  • persönlich bei Mitarbeitenden
  • über die Awareness-Mailadresse (awareness@wehnerwerk.de) oder Telefonnummer (0173 54 27 739)
  • über die Geschäftsführung
  • oder über externe Beratungsstellen

vorgebracht werden.

Beschwerden werden vertraulich behandelt und zeitnah bearbeitet.

Kinder und Jugendliche werden ernst genommen und bei Bedarf über weitere Unterstützungsmöglichkeiten informiert.

9. Verfahren bei Verdachtsfällen

Hinweise auf Kindeswohlgefährdung, Grenzverletzungen oder Gewalt werden ernst genommen.

Grundprinzipien

  • Schutz und Wohl des betroffenen Kindes oder Jugendlichen stehen im Mittelpunkt.
  • Keine Alleingänge.
  • Sachliche und vertrauliche Dokumentation.
  • Beteiligte Personen werden respektvoll behandelt.

Vorgehen bei Verdachtsfällen

  1. Wahrnehmen und dokumentieren
  2. Interne Information an die Geschäftsführung
  3. Gemeinsame Einschätzung der Situation
  4. Bei Bedarf Einbeziehung externer Fachberatung
  5. Schutzmaßnahmen für betroffene Personen
  6. Gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit Jugendamt oder weiteren Stellen
  7. Nachbereitung und Reflexion

Verdacht gegen Mitarbeitende

Bei Verdachtsfällen gegen Mitarbeitende oder Honorarkräfte werden unverzüglich Schutzmaßnahmen geprüft.

Dazu können gehören:

  • Ausschluss von Veranstaltungen
  • Anpassung von Aufgabenbereichen
  • Begleitung durch weitere Mitarbeitende
  • arbeitsrechtliche Schritte
  • Einbeziehung externer Stellen

Die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten werden gewahrt.

10. Verantwortlichkeiten

Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung dieses Schutzkonzeptes trägt die Geschäftsführung des Herbert-Wehner-Bildungswerk e.V. / für Kommunalpolitik e.V.

Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet,

  • das Schutzkonzept einzuhalten,
  • Grenzverletzungen anzusprechen,
  • und Verdachtsfälle weiterzugeben.

Die Geschäftsführung ist Ansprechpartnerin für Beschwerden und Verdachtsfälle.

Kontaktdaten werden auf der Website sowie in internen Unterlagen bekannt gemacht.

11. Datenschutz und Dokumentation

Dokumentationen im Rahmen des Kinderschutzes erfolgen sachlich, vertraulich und zweckgebunden. Zugriff auf entsprechende Informationen erhalten ausschließlich beteiligte und berechtigte Personen. Personenbezogene Daten werden entsprechend der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

12. Evaluation und Fortschreibung

Das Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.

Eine Überprüfung erfolgt:

  • mindestens alle zwei Jahre
  • bei neuen Angebotsformaten
  • nach relevanten Vorfällen
  • bei gesetzlichen Änderungen

Mitarbeitende sowie Teilnehmende können Hinweise und Verbesserungsvorschläge einbringen.

13. Beschluss

Das Wehnerwerk verpflichtet sich, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Grenzverletzungen und Diskriminierung zu schützen und die Standards dieses Schutzkonzeptes in allen relevanten Arbeitsbereichen umzusetzen.

Vom Vorstand beschlossen am: 24. August 2026