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Herbert-Wehner-Bildungswerk e. V.

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Aktuelles-Artikel

16. April 2026

Wie weiter mit der Bildungszeit in Sachsen?

Seit dem 4. Februar 2026 steht fest: Ab 1. Januar 2027 gibt es auch für Arbeitnehmende in Sachsen einen gesetzlichen Anspruch auf Qualifizierungszeit. Doch beim genaueren Hinsehen zeigt sich: Das Gesetz regelt den Anspruch, aber noch nicht die praktische Infrastruktur, die Träger, Beschäftigte und Verwaltung für eine verlässliche Umsetzung brauchen.

Besonders auffällig ist: § 6 verweist zwar auf ein Anerkennungsverfahren, aber die entscheidenden Ausführungen dazu werden erst noch per Rechtsverordnung ausgestaltet; diese soll laut Gesetz bis zum 1. November 2026 kommen. Für die Bildungsträger, Arbeitnehmenden und letztlich auch Unternehmen bedeutet das derzeit Planungsunsicherheit.

Worum geht es im Sächsischen Qualifizierungszeitgesetz?

Das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz regelt den gesetzlichen Anspruch von Beschäftigten im Freistaat Sachsen auf 3 Tage bezahlte Freistellung für berufliche Weiterbildung, politische Bildung sowie Qualifizierungen im Bereich des Ehrenamts.

Wo die Leerstellen liegen

Das Gesetz nennt als zuständige Stelle für Anträge die „nach § 5 Absatz 5 zuständigen Stellen“, also das für Arbeit zuständige Staatsministerium oder eine von ihm beauftragte Behörde. Es bleibt aber offen, welche konkrete Stelle das sein wird, wie sie organisatorisch besetzt wird und ob sie zentral, dezentral oder hybrid arbeitet.

Ebenfalls ungeklärt ist, wie das Anerkennungsverfahren für Träger und Angebote im Alltag funktionieren soll. Das Gesetz sieht vor allem die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen vor, nicht die pauschale Anerkennung von Trägern als solche. Damit entsteht ein wiederkehrender Prüfaufwand für jedes einzelne Angebot, obwohl gerade kleine Träger und das Ministerium kaum personelle Ressourcen für ein aufwendiges Einzelfallverfahren haben.

Auch die Frage der Information bleibt ungelöst: § 6 Absatz 4 sieht zwar eine Liste der anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen vor, aber nicht, wo Bildungszeit-Interessierte künftig gebündelt und nutzerfreundlich fündig werden. Ein zentrales Portal mit Suchfunktion, Filtermöglichkeiten und transparenten Anerkennungsstandards ist im Gesetz nicht angelegt.

Hinzu kommt: Ein eigener Haushaltstitel für die Bildungszeit fehlt bislang ebenso wie eine klare finanzielle Unterstützung kleiner Unternehmen bei der Freistellung ihrer Beschäftigten. Das ist nicht nur eine haushaltstechnische, sondern eine politische Lücke, weil ohne Finanzierung der gesetzliche Anspruch in der Praxis leicht zur Belastung statt zur Qualifizierungschance wird.

Was der Ländervergleich zeigt

Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt Sachsen durch ein eher fragmentiertes Modell auf. In vielen Ländern wird die Anerkennung pro Kurs erteilt, was zwar aufwendig ist, aber administrativ klar geregelt ist; Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen setzen dagegen auf eine Trägeranerkennung, bei der die Bildungseinrichtung als Ganzes anerkannt wird.

Hessen zeigt, dass auch ein zweistufiges Modell möglich ist: erst Trägeranerkennung, dann Anerkennung einzelner Veranstaltungen. Sachsen wählt bisher weder den konsequent schlanken Trägeransatz noch ein vollständig ausgebautes Kursverfahren mit klar benannter Zuständigkeit und zentraler Angebotsplattform.

Besonders aufschlussreich ist der Unterschied bei der Verwaltung: In anderen Ländern gibt es bereits klar benannte Behörden, Portale oder Landeslisten für anerkannte Angebote und zuständige Ansprechpartner. Genau diese Transparenz fehlt dem sächsischen Gesetzestext bislang.

Was jetzt nötig ist

Für die Praxis wäre ein schlankes Verfahren sinnvoll, das sich auf die Anerkennung der Träger konzentriert und nicht jedes einzelne Angebot erneut prüft. Das würde Ressourcen schonen, Planungssicherheit schaffen und den Zugang für Beschäftigte vereinfachen.

Dafür braucht Sachsen drei Dinge: eine klar benannte zuständige Stelle, ein digitales zentrales Informationsportal mit allen anerkannten Trägern und Angeboten sowie eine Rechtsverordnung, die Verfahren, Fristen und Zuständigkeiten unbürokratisch regelt. Ohne diese Bausteine bleibt das Gesetz ein Anspruch auf dem Papier, aber noch kein alltagstaugliches Instrument der Weiterbildungspolitik.

Das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz stärkt Bildung als Investition in Menschen – nicht nur für Wirtschaft und Beschäftigung, sondern auch für Demokratie und Zivilgesellschaft. Es schafft einen Rechtsanspruch auf Zeit zum Lernen, fördert lebenslanges Lernen in Unternehmen und im Ehrenamt und unterstützt zivilgesellschaftliche Akteure dabei, ihr Wissen zu vertiefen und demokratische Teilhabe aktiv mitzugestalten. Denn Bildung ist eine zentrale Kraft für die Zukunftsfähigkeit Sachsens.

Aktuelles-Artikel

15. April 2026

Sächsischer Landtag beschließt Qualifizierungszeit

Der Sächsische Landtag hat am 4. Februar 2026 die Einführung der Qualifizierungszeit beschlossen. Damit erhält Sachsen ab dem 1. Januar 2027 einen Rechtsanspruch auf drei Tage bezahlte (Weiter-)Bildungszeit pro Jahr. Der Beschluss setzt den Koalitionsvertrag von CDU und SPD um und ist das Ergebnis eines breiten gesellschaftlichen Engagements.

Ausgangspunkt war der Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“, den ein Bündnis unter Federführung des DGB auf den Weg gebracht hat. Über 55.600 Unterstützerinnen und Unterstützer haben den Volksantrag unterzeichnet und damit deutlich gemacht: Qualifizierung, Weiterbildung und ehrenamtliches Engagement brauchen Zeit – und diese Zeit darf nicht auf Kosten von Urlaub oder Familie gehen.


Die Regelungen im Überblick

  • Es besteht ein Rechtsanspruch auf drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit pro Jahr.
  • Das Gesetz fördert ganz klar die berufliche Bildung, Qualifizierung für das Ehrenamt und politische Bildung.
  • Beschäftigte an Schulen und Hochschulen sollen ihren Anspruch in der Regel in der unterrichts- bzw. vorlesungsfreien Zeit nutzen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen werden entlastet: Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten erhalten eine pauschale Erstattung des Arbeitsentgelts von 115 Euro pro Tag durch den Freistaat Sachsen.
  • Um die betriebliche Organisation zu sichern, kann die Qualifizierungszeit versagt werden, wenn bereits ein Viertel der Beschäftigten im Betrieb den Anspruch im laufenden Jahr nutzt.

Zentrale Ziele der Qualifizierungszeit

  • Stärkung der Fachkräftesicherung, indem kontinuierliche Weiterbildung in Zeiten von Transformation (Digitalisierung, Strukturwandel) erleichtert wird.
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement (z.B. Feuerwehr, Sport, Rettungsdienste, Jugend- und Sozialarbeit), weil für notwendige Lehrgänge und Schulungen zusätzliche, bezahlte Zeit zur Verfügung steht.
  • Förderung politischer Bildung und demokratischer Teilhabe, indem auch entsprechende Seminare ausdrücklich als anerkannte Qualifizierungsmaßnahmen gelten.
  • Ausgleich der Interessen von Beschäftigten und Betrieben: Planungssicherheit für Arbeitgeber, Begrenzung des Anspruchs auf drei Tage sowie Entlastung kleiner Unternehmen durch eine teilweise Erstattung der Lohnkosten.
  • Beitrag zu einem modernen, solidarischen und zukunftsfähigen Sachsen, in dem lebenslanges Lernen und Engagement systematisch unterstützt werden.

Welche formalen Anforderungen müssen die Bildungsangebote erfüllen?

Damit ein Kurs als Qualifizierungszeit anerkannt wird, muss er:

  • mindestens einen ganzen Tag dauern
  • in der Regel ca. 6 Unterrichtsstunden pro Tag umfassen
  • in Präsenz, online oder hybrid stattfinden
  • einen klaren Lernplan und Bildungszweck haben
  • mit einer Teilnahmebestätigung abgeschlossen werden

Nicht anerkannt werden:

  • Freizeit- oder Erholungsveranstaltungen
  • rein private Coachings ohne Bildungsbezug
  • Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellem Zweck

Wie bekomme ich Qualifizierungszeit?

  • Du meldest den Wunsch auf Freistellung rechtzeitig schriftlich an – möglichst 12 Wochen vor Beginn.
  • Du reichst Nachweise über Inhalt und Anerkennung des Kurses ein.
  • Nach Kursende legst du eine Teilnahmebestätigung vor.
  • Du darfst während der Bildungsfreistellung nicht einer entgegengesetzten Erwerbstätigkeit nachgehen.

=> Falls dein Arbeitgeber die Freistellung aus betriebsbedingten Gründen ablehnt, muss er das schriftlich mit Gründen tun.

Aktuelles-Artikel

27. März 2026

Änderungen in unserem Bildungsfahrten-Programm 2026

Wie ihr sicher bemerkt habt, gibt es in diesem Jahr bei unseren Bildungsfahrten einige Veränderungen: Ein Teil der geplanten Reisen entfällt, andere Fahrten werden inhaltlich noch einmal überarbeitet. Das betrifft vor allem die Fahrten nach Nürnberg, Regensburg & Passau sowie die nach Potsdam. Uns ist bewusst, dass diese Entwicklung für einige von euch überraschend ist bzw. für Verwirrung sorgen kann – umso wichtiger ist es uns, transparent zu machen, warum wir diesen Schritt gehen und welche Ziele wir damit verfolgen.

Zeit für Qualität: Personalwechsel und Einarbeitung

Ein zentraler Grund für die Anpassungen liegt in personellen Veränderungen innerhalb unseres Teams. Unser neuer pädagogischer Mitarbeiter für die Bildungsfahrten bringt frische Perspektiven und Kompetenzen mit – gleichzeitig braucht gute Bildungsarbeit Zeit zur Einarbeitung. Diese Phase möchten wir bewusst ermöglichen, um langfristig die Qualität unserer Angebote zu sichern und weiterzuentwickeln. Statt das bestehende Programm unverändert fortzuführen, nutzen wir diesen Moment, um Strukturen zu überprüfen und neu zu denken.

Nachfrage ernst nehmen – Angebote weiterentwickeln

Ein weiterer Faktor ist die Nachfrageentwicklung: Einige unserer Bildungsfahrten wurden in den vergangenen Jahren nur wenig nachgefragt. Das verstehen wir nicht als Rückschlag, sondern als wertvollen Hinweis. Es zeigt uns, dass sich Interessen, Bedarfe und Rahmenbedingungen verändern. Darauf möchten wir reagieren, indem wir Inhalte überarbeiten, Formate anpassen und künftig noch gezielter auf die Bedürfnisse unserer Teilnehmenden eingehen.

Digitalisierung und effizientere Abläufe

Parallel dazu stehen wir vor wichtigen internen Entwicklungen. Wir wollen neue Wege in der Digitalisierung gehen und unsere Verwaltungsabläufe optimieren. Ziel ist es, Prozesse effizienter, transparenter und zukunftsfähig zu gestalten – sowohl für unser Team als auch für euch.
Diese Veränderungen erfordern Zeit und Konzentration. Deshalb haben wir uns bewusst entschieden, weniger nachgefragte Bildungsfahrten vorübergehend auszusetzen. So schaffen wir die notwendigen Freiräume, um diese strukturellen Verbesserungen sorgfältig anzugehen.

Ein Blick nach vorn

Unser Ziel bleibt unverändert: Wir möchten hochwertige, aktuelle Themen aufgreifende und inspirierende Bildungsfahrten gestalten. Die Neu-Anpassungen sind ein Schritt in diese Richtung. Wir verstehen sie als Investition in die Zukunft unseres Programms.

Wir danken euch allen für euer Verständnis und eure Unterstützung. Gleichzeitig freuen wir uns darauf, euch zeitnah unsere weiterentwickelten Bildungsreisen vorstellen zu können.

Wir befinden uns zudem gerade in der Planung für 2027. Wenn ihr Anregungen für uns habt hinsichtlich (Wunsch-)Zielorte, Themen und Inhalte, dann freuen wir uns sehr über ein paar Zeilen von euch an: info@wehnerwerk.de

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13. Februar 2026

Staffelstabübergabe bei den Bildungsfahrten

Intensive Wochen der Einarbeitung liegen hinter Judith Jahnke und Markus Börner. Markus übernimmt ab sofort den Arbeitsbereich der Bildungsfahrten.

Seit 2023 war Judith Jahnke Teil unseres Teams – gestartet in der kommunalpolitischen Bildungsarbeit, ab 2024 dann mit unermüdlichem Engagement verantwortlich für unsere Bildungsfahrten. Sie hat organisiert, begleitet, koordiniert, war Ansprechpartnerin für freie Mitarbeiter:innen und Praktikant:innen – und vor allem: für unsere Teilnehmenden. Mit ihrer offenen, zugewandten Art ist sie allen ans Herz gewachsen.

Wir sagen ihr von Herzen Danke und wünschen ihr für ihren weiteren Weg nur das Allerbeste!

Und zu Markus sagen wir: Willkommen im Team!
Markus Börner ist Politikwissenschaftler, Soziologe und Historiker mit datenanalytischer Vertiefung. Nach Stationen im Wissenschaftsmanagement des Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung und als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Büro einer Bundestagsabgeordneten hat ihn die Familie nach Dresden geführt. Wenn er sich nicht mit politischen Fragen beschäftigt oder Windeln wechselt, malt er, spielt Gitarre in einer Band oder geht spazieren.

Seine Motivation bringt er so auf den Punkt:
„In Krisenzeiten wie diesen ist politische Bildung wichtiger denn je. Diese im Wehnerwerk mitgestalten zu können, darauf freue ich mich.“

Wir freuen uns auf jeden Fall sehr auf die Zusammenarbeit mit ihm!

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28. Januar 2026

Dein Jahr in der politischen Bildungsarbeit: FSJ Politik beim Wehnerwerk 2026/27

Auch 2026/27 werden wir wieder Einsatzstelle für das FSJ Politik sein. Dieses richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 26 Jahren, die Einblicke in die Abläufe politischer Prozesse erhalten möchten. Im Wehnerwerk könnt ihr erleben, wie politische Bildung organisiert und durchgeführt wird. Dabei steht das Selbermachen im Vordergrund. Ihr habt die Möglichkeiten, eigene Ideen und Projekte umzusetzen sowie bei der Gestaltung unserer Bildungsangebote mitzuwirken. Dazu gehört die Organisation von Bildungsfahrten und Seminaren im Vorfeld, die Begleitung von Veranstaltungen und die Nachbereitung mitsamt der Dokumentation. Auch im Bereich Öffentlichkeitarbeit könnt ihr euch gern einbringen.

Was bietet das FSJ Politik?

  • Einen spannenden Blick in die große und kleine Politik
  • Mitgestalten der politischen Bildung in Sachsen
  • Orientierung für die spätere Wahl Berufswahl
  • Ein Taschengeld von 380 €
  • Eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Deine Eltern haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld
  • Vergünstigungen im öffentlichen Verkehr und z.B. in Museen
  • Begleitung und Mentoring
  • Ein offizielles Abschlusszeugnis

Wie läuft das Jahr FSJ Politik?

  • Das FSJ Politik startet am 1. September 2026 und geht ein Jahr lang
  • Du arbeitest 35 Stunden die Woche bei uns in der politischen Bildung
  • Du hast Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr
  • An 25 Bildungstagen triffst du auf weitere Freiwillige, die in Sachsen ein FSJ Politik absolvieren

Dein Interesse ist geweckt? Dann bewirb dich sofort bei uns!
Bitte sende uns deine Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und Motivationsschreiben) ab sofort per E-Mail an: levan@wehnerwerk.de.

Du hast noch Fragen?
Dann melde dich gern bei Paolo Le van (pädagogischer Mitarbeiter): 0351 / 80 40 220