Aktuelles-Artikel
25. August 2026
Schutz und Verantwortung: Wehnerwerk beschließt Kinderschutzkonzept
Der Vorstand des Wehnerwerks hat am 24. August 2026 ein verbindliches Kinderschutzkonzept für das Herbert-Wehner-Bildungswerk und das Herbert-Wehner-Bildungswerk für Kommunalpolitik beschlossen. Damit stärken wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unseren Bildungsangeboten und schafft klare Standards für Prävention, den Umgang mit Grenzverletzungen und mögliche Verdachtsfälle.
Politische Bildung soll Räume für Austausch, Lernen und gesellschaftliche Teilhabe eröffnen – und diese Räume müssen sicher sein. Auch wenn sich unsere Angebote vor allem an Erwachsene richten, so finden doch aich immer wieder Workshops sowie andere Bildungsangebote mit und für Kindern und Jugendlichen statt. Sie haben ein Recht auf Schutz, Beteiligung und einen respektvollen Umgang.
Das neue Schutzkonzept legt deshalb verbindliche Regeln für alle fest, die pädagogisch für das Wehnerwerk tätig sind – von hauptamtlichen Mitarbeitenden und Honorarkräften über Praktikant:innen und FSJler:innen bis hin zu ehrenamtlich Tätigen und Vorstandsmitgliedern. Im Mittelpunkt stehen ein respektvoller und grenzachtender Umgang sowie der Schutz vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt, digitaler Gewalt und Diskriminierung.
Ein wichtiger Bestandteil des Konzepts ist die Prävention. Pädagogisches Handeln soll transparent und nachvollziehbar sein, unbeaufsichtigte 1:1-Situationen werden vermieden und die Kommunikation mit Minderjährigen erfolgt ausschließlich über vereinbarte dienstliche Kanäle.
Auch Kinder und Jugendliche selbst werden ausdrücklich einbezogen: Sie haben das Recht, Kritik und Beschwerden zu äußern und Unterstützung zu erhalten. Dafür stehen unter anderem die Mitarbeitenden, die Geschäftsführung sowie die Awareness-Kontaktmöglichkeiten des Wehnerwerks zur Verfügung. Beschwerden werden vertraulich behandelt und zeitnah bearbeitet.
Für den Fall eines konkreten Verdachts legt das Konzept ein klares Vorgehen fest: Hinweise werden ernst genommen, dokumentiert und gemeinsam bewertet. Bei Bedarf wird externe Fachberatung hinzugezogen. Schutzmaßnahmen für Betroffene sowie gegebenenfalls die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen sind vorgesehen. Dabei gilt ausdrücklich: Keine Alleingänge – der Schutz und das Wohl des betroffenen Kindes oder Jugendlichen stehen im Mittelpunkt.
Mit dem Kinderschutzkonzept verbinden wir unseren Anspruch auf eine demokratische, diskriminierungssensible und solidarische Bildungsarbeit mit konkreter Verantwortung. Das Konzept soll nicht nur verbindliche Orientierung geben, sondern regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden. Eine Evaluation ist mindestens alle zwei Jahre sowie bei neuen Angebotsformaten, relevanten Vorfällen oder gesetzlichen Änderungen vorgesehen.
Kinderschutz ist für uns keine Formalie, sondern Teil unserer Verantwortung als Bildungsträger. Mit dem neuen Konzept wollen wir dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche sich bei unseren Veranstaltungen sicher fühlen, ihre Meinung äußern können und ernst genommen werden.