Teilnahmebedingungen
des Herbert-Wehner-Bildungswerk e.V. und des Herbert-Wehner-Bildungswerk für Kommunalpolitik e.V.
Die Teilnahme an den Bildungsangeboten steht grundsätzlich allen Personen offen, soweit die Teilnehmerkapazitäten dies zulassen. Wer sich offen zu rassistischen, antisemitischen oder menschenfeindlichen Positionen bekennt, hat zu unseren Veranstaltungen keinen Zutritt. Wir behalten uns vor, bei Zuwiderhandlungen von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Anmeldung
Ihre Anmeldung kann per Post, Fax, Telefon, E-Mail oder Anmeldeformular auf unserer Homepage erfolgen. Bitte melden Sie sich frühzeitig an, da die Plätze nach Anmeldereihenfolge vergeben werden.
Bei ganz- oder mehrtägigen Seminaren und Bildungsfahrten erhalten Sie von uns postalisch eine Anmeldebestätigung mit der Bitte um Leistung einer Anzahlung und spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn eine weitere Bestätigung mit wichtigen Angaben zu Programm, Anreise, ggf. Restzahlung und weiteren Informationen. Mit dem Versand der schriftlichen Anmeldebestätigung ist Ihre Anmeldung verbindlich. Fahrtkosten zum Abfahrtsort (in der Regel das Herbert-Wehner-Bildungswerk) werden nicht erstattet. Fahrtkosten während des Seminars sind im Teilnahmebeitrag inbegriffen. Bei mehrtägigen Fahrten ist, sofern nicht anders angegeben, die Unterbringung im Doppelzimmer im Teilnahmepreis enthalten. Anmeldungen von alleine reisenden Personen werden als Einzelzimmer verbucht, sofern die Person bei der Anmeldung nicht den Wunsch einer Unterbringung in einem Doppelzimmer äußert. In diesem Fall behält sich das Bildungswerk vor, eine zweite Person gleichen Geschlechts in das Doppelzimmer einzumieten. Für die Reise im Einzelzimmer wird ein Zuschlag fällig. Im Falle einer Erhöhung durch die angemietete Unterkunft kann auch der Einzelzimmerzuschlag erhöht werden. Ihre Anwesenheit während des gesamten Seminars ist Voraussetzung für die Teilnahme. Dies gewährleistet eine sinnvolle und gute Zusammenarbeit in der Gruppe und ist eine Bedingung für die öffentliche Förderung. Denken Sie bei allen Fahrten, insbesondere bei Fahrten mit Grenzübertritt daran, einen gültigen Personalausweis bei sich zu haben.
Bildungs- und Sonderurlaub
Wenn Sie die Möglichkeit der Freistellung nach dem Bildungsurlaubsgesetz eines Bundeslandes, der Landeshauptstadt Dresden, nach dem Betriebsverfassungsgesetz, nach dem Personalvertretungsgesetz oder den Sonderurlaub für Bundesbeamte nutzen möchten, informieren Sie uns bitte gleich bei Ihrer Anmeldung. Wir behalten uns vor, Ihnen eventuell anfallende Kosten für die Beantragung bei den entsprechenden Behörden in Rechnung zu stellen. Über die Höhe der Kosten informieren wir Sie vor der Beantragung.
Nutzen Sie gegebenenfalls das Angebot der Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, bei der Sie bis zu 50% des Teilnahmebeitrags erstattet bekommen können. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.bildungspraemie.info
Stornierungen
Stornierungen müssen schriftlich per Brief, Fax (0351/8040222) oder E-Mail
(info@wehnerwerk.de) erfolgen. Folgende vom Veranstalter pauschalierte Rücktrittskosten entstehen:
Für Bildungsfahrten des Herbert-Wehner-Bildungswerk e.V.
- Bis zum 42. Tag vor Seminarbeginn: Kostenfreie Stornierung
- Bis zum 30. Tag vor Seminarbeginn: 50 % des Teilnahmebeitrags
- Bei Nichtantritt des Seminars oder Abmeldung ab dem 29.Tag vor Seminarbeginn 90 % des Teilnahmebeitrages.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung.
Ihnen bleibt der Nachweis unbenommen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist als die pauschale Entschädigung.
Für Seminare des Herbert-Wehner-Bildungswerk e.V. und des Herbert-Wehner-Bildungswerk für Kommunalpolitik e.V.
- Bis zum 10. Tag vor Seminarbeginn: Kostenfreie Stornierung möglich/ Bei Seminaren mit Übernachtung bis zum 30. Tag vor Beginn
- Vom 9. bis 4. Tag vor Seminarbeginn: 50 Prozent des Teilnahmebeitrages/ Bei Seminaren mit Übernachtung bis zum 10. Tag vor Beginn
- Bei Nichtantritt des Seminars oder Abmeldung bis zum 3. Tag vor Seminarbeginn 100 Prozent des Teilnahmebeitrages / Bei Seminaren mit Übernachtung bei Nichtantritt des Seminars oder Abmeldung bis zum 9. Tag vor Beginn
Ausfall der Veranstaltung / Haftung
Bei zu geringer Teilnehmerzahl oder in Fällen höherer Gewalt behalten wir uns die Absage einer Veranstaltung vor. Wir werden Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren und den Teilnahmebeitrag zurückerstatten. Kosten für Fahrkartenreservierungen werden nicht übernommen. Haftung für Personen- und Sachschäden bei An- und Abreise sowie am Seminarort kann nicht übernommen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an Veranstaltungen des Herbert-Wehner-Bildungswerks e.V. und des Herbert-Wehner-Bildungswerk für Kommunalpolitik e.V.
Hygienemaßnahmen
Zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Virus Sars-Cov2 gelten für die Seminare und Bildungsfahrten des Herbert-Wehner-Bildungswerk e.V. Hygienemaßnahmen, die einem separaten Dokument zu entnehmen sind. Sollten Teilnehmende sich nicht an die Maßnahmen halten und sich auch bei Aufforderung durch die Seminarleitung weigern, können diese von Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Kosten für die Rückreise von Bildungsfahrten tragen sie selbst, Teilnahmebeiträge werden nicht erstattet.
Datenschutz / Schlussbestimmungen
Damit wir Sie für die von Ihnen gewünschten Veranstaltungen anmelden können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Verwendung Ihrer persönlichen Daten, die Sie uns mit der Annahme dieser Teilnahmebedingung erteilen. Unsere Datenschutzrichtlinie können Sie unter www.wehnerwerk.de/kontakt/datenschutz jederzeit abrufen. Ihre Daten werden von uns ausschließlich zum Zweck der Organisation und Durchführung der Veranstaltungen verwendet und ggf. unseren Fördermittelgebern auf Verlangen zum Nachweis der korrekten Verwendung der Mittel zur Verfügung gestellt. Ihre Einwilligung kann jederzeit widerrufen, und Ihre Daten können auf Ihr Verlangen hin gelöscht werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.
Stand: 25. Januar 2021
Änderungen und Ergänzungen sind vorbehalten.
Bitte beachten Sie außerdem die Hygienemaßnahmen (siehe Downloads).